Rechtsprechung
VGH Bayern, 11.11.2011 - 13a B 11.30270 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Kein Abschiebungsverbot für ehemalige irakische Militärangehörige yezidischen Glaubens
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erhebliche individuelle Gefahr für Leib oder Leben im Rahmen eines innerstaatlichen bewaffneten Konflikts für ehemalige irakische Militärangehörige
- milo.bamf.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erhebliche individuelle Gefahr für Leib oder Leben im Rahmen eines innerstaatlichen bewaffneten Konflikts für ehemalige irakische Militärangehörige
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 19.07.2010 - RO 8 K 10.30091
- VGH Bayern, 11.11.2011 - 13a B 11.30270
Wird zitiert von ... (21) Neu Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 24.06.2008 - 10 C 43.07
Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak); …
Auszug aus VGH Bayern, 11.11.2011 - 13a B 11.30270
a) Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Juni 2008 (BVerwG 10 C 43.07 BVerwGE 131, 198 = NVwZ 2008, 1241) dient das durch das Richtlinienumsetzungsgesetz vom 19. August 2007 (BGBl I S. 1970) neu in das Aufenthaltsgesetz eingefügte Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG der Umsetzung der Regelung über den subsidiären Schutz nach Art. 15 Buchst. c der Richtlinie 2004/83/EG.Ebenso hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG vom 24.6.2008 a.a.O.) judiziert, dass ein innerstaatlicher bewaffneter Konflikt normalerweise nicht eine solche Gefahrendichte hat, dass alle Bewohner des betroffenen Gebiets ernsthaft persönlich betroffen sein werden.
Schließlich ist die nunmehr in § 60 Abs. 7 Satz 3 AufenthG getroffene Regelung, die Abschiebungsschutz suchende Ausländer im Fall allgemeiner Gefahren auf die Aussetzung von Abschiebungen durch ausländerbehördliche Erlasse verweist, richtlinienkonform dahingehend auszulegen, dass sie in den Fällen keine Sperrwirkung entfaltet, in denen die Voraussetzungen für die Gewährung subsidiären Schutzes nach Art. 15 Buchst. c der Richtlinie erfüllt sind (BVerwG vom 24.6.2008 a.a.O.).
Diese Regelung begünstigt zwar keine Personen mit Kombattantenstatus, sondern nur Angehörige der Zivilbevölkerung (vgl. BVerwG vom 24.6.2008 a.a.O., RdNr. 35;… Gesetzesbegründung BT-Drs. 16/5065, S. 187).
Hinsichtlich eines eventuellen weiteren Abschiebungsschutzes nach § 60 AufenthG ist die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG vom 24.6.2008 Az. 10 C 43.07 BVerwGE 131, 198 = NVwZ 2008, 1241) zur Prüfungsreihenfolge zu beachten.
- BVerwG, 21.04.2009 - 10 C 11.08
Flüchtlingsanerkennung; Gruppenverfolgung; Verfolgungsdichte; …
Auszug aus VGH Bayern, 11.11.2011 - 13a B 11.30270
Ob die Voraussetzungen der Verfolgungsdichte erfüllt sind, ist aufgrund einer wertenden Betrachtung im Sinn der Gewichtung und Abwägung aller festgestellten Umstände und ihrer Bedeutung zu entscheiden (BVerwG vom 21.4.2009 NVwZ 2009, 1237 = BayVBl 2009, 605).Dies ergebe sich aus der Größenordnung der Anschläge und der Anzahl der Opfer im Verhältnis zur Einwohnerzahl (vgl. BVerwG vom 21.4.2009 NVwZ 2009, 1237 = BayVBl 2009, 605).
- BVerwG, 14.07.2009 - 10 C 9.08
Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak); …
Auszug aus VGH Bayern, 11.11.2011 - 13a B 11.30270
Bezüglich der Gefahrendichte ist auf die jeweilige Herkunftsregion abzustellen, in die ein Kläger typischerweise zurückkehren wird (BVerwG vom 14.7.2009 RdNr. 17 BVerwGE 134, 188 = NVwZ 2010, 196).
- EuGH, 17.02.2009 - C-465/07
WER SUBSIDIÄREN SCHUTZ BEANTRAGT, BRAUCHT NICHT NOTWENDIG ZU BEWEISEN, DASS ER IN …
Auszug aus VGH Bayern, 11.11.2011 - 13a B 11.30270
Als "individuell" sind die Umstände dann zu sehen, wenn eine Zivilperson bei einer Rückkehr in das betreffende Land oder gegebenenfalls die betroffene Region allein durch ihre Anwesenheit im Gebiet dieses Landes oder dieser Region tatsächlich Gefahr liefe, einer ernsthaften Bedrohung im Sinne des Art. 15 Buchst. c der Richtlinie 2004/83/EG ausgesetzt zu sein (EuGH vom 17.2.2009 Az. C-465/07). - OVG Saarland, 16.09.2011 - 3 A 446/09
Irak; Yeziden; Gruppenverfolgung
Auszug aus VGH Bayern, 11.11.2011 - 13a B 11.30270
Bezüglich der Gefährdung der Yeziden vertritt das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes (OVG SL vom 16.9.2011 Az. 3 A 446/09 RdNr. 282 ) die Auffassung, dass sich die Zugehörigkeit zur Religionsgemeinschaft der Yeziden nicht gefahrerhöhend auswirkt. - BVerwG, 08.02.2011 - 10 B 1.11
Abschiebungsverbot; Beweiswürdigung; Beweismaß; Prognose; Prognosegrundlage; …
Auszug aus VGH Bayern, 11.11.2011 - 13a B 11.30270
15 b) Die hieran orientierte Gefahrenprognose (BVerwG vom 8.2.2011 NVwZ-RR 2011, 382 = BayVBl 2011, 612) zeigt, dass der Kläger in seiner Heimat - ungeachtet der Frage, ob dort ein internationaler oder innerstaatlicher bewaffneter Konflikt vorliegt - als Angehöriger der Zivilbevölkerung jedenfalls keiner erheblichen individuellen Gefahr für Leib oder Leben ausgesetzt ist. - VGH Bayern, 21.01.2010 - 13a B 08.30285
Kein europarechtlicher Abschiebungsschutz für Iraker
Auszug aus VGH Bayern, 11.11.2011 - 13a B 11.30270
17 Der Verwaltungsgerichtshof hat in seiner rechtskräftigen Entscheidung vom 21. Januar 2010 (Az. 13a B 08.30285 ) zu Mosul/Ninive bereits ausgeführt, dass die Gefahrendichte dort nicht so hoch ist, dass praktisch jede Zivilperson schon alleine aufgrund ihrer Anwesenheit in dem betroffenen Gebiet einer ernsthaften individuellen Bedrohung ausgesetzt wäre.
- OVG Saarland, 29.03.2012 - 3 A 456/11
Keine Gruppenverfolgung für Yeziden im Irak
etwa BayVGH, Beschluss vom 27.2.2012 - 13 a ZB 11.30338 - betreffend Yeziden aus dem Siedlungsgebiet Al Qosh; Urteile vom 2.2.2012 - 13 a B 11.30335 - und 11.11.2011 - 13 a B 11.30270 - und Beschlüsse vom 8.11.2011 - 13 a ZB 11.30383, vom 3.11.2011 - 13 a ZB 11.30383 -, betreffend gleichfalls die Region Mossul/Ninive, OVG Münster, Beschlüsse vom 28.3.2011 - 9 A 2563/10.A - und vom 22.11.2010 - 9 A 3287/07.A - OVG Lüneburg, Urteile vom 19.3.2007 - 9 LB 373/06 und 9 LB 380/06 - VGH Mannheim, Urteil vom 16.11.2006 - A 2 S 1150/04 -, jeweils zitiert nach juris.hierzu auch VGH München, Urteil vom 11.11.2011 - 13 a B 11.30270 -, zitiert nach juris.
- VGH Bayern, 01.03.2012 - 13a ZB 11.30351
Kein weiterer Klärungsbedarf für Annahme des Verwaltungsgerichts, es liege keine …
Der Kläger hat keinen Anspruch auf Prozesskostenhilfe, weil der Zulassungsantrag schon nach der bisherigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. z.B. rechtskräftiges Urteil vom 11.11.2011 Az. 13a B 11.30270 hinsichtlich Gefahrverdichtung nach § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG bei einem Yeziden aus der Provinz Mosul/Ninive) und auch nach Würdigung der hier dargelegten Gründe keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (§ 166 VwGO i.V.m. § 114 ZPO).Nicht zur Zulassung führt schließlich auch die Frage c. Nachdem eine Gruppenverfolgung nicht vorliegt, ist dem Kläger eine Rückkehr in das Sinjar-Gebiet möglich und zumutbar (siehe Urteile des Senats vom 2.2.2012 und vom 11.11.2011 a.a.O. zu § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG).
Im Übrigen hat der Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass für ehemalige yezidische Armeeangehörige oder Polizisten in der Regel keine erhöhte Gefährdung angenommen werden kann (betreffend Armeeangehörige rechtskräftiges Urteil vom 11.11.2011 Az. 13a B 11.30270 und betreffend Polizisten vom 2.2.2012 Az. 13a B 11.30335 jeweils hinsichtlich Gefahrverdichtung nach § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG).
- VGH Bayern, 28.02.2012 - 13a ZB 11.30353
Erhebliche individuelle Gefahr für Leib oder Leben im Rahmen eines …
Die Kläger haben keinen Anspruch auf Prozesskostenhilfe, weil der Zulassungsantrag schon nach der bisherigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. z.B. rechtskräftiges Urteil vom 11.11.2011 Az. 13a B 11.30270 ) und auch nach Würdigung der hier dargelegten Gründe keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (§ 166 VwGO i.V.m. § 114 ZPO).In seinen Entscheidungen vom 21. Januar 2010 (Az. 13a B 08.30285 , Revision zurückgewiesen durch BVerwG vom 17.11.2011 BVerwG 10 C 13.10), vom 11. November 2011 (Az. 13a B 11.30270 , rechtskräftig) und vom 2. Februar 2012 (Az. 13a B 11.30335) hat der Verwaltungsgerichtshof zur Provinz Ninive bereits ausgeführt, dass Iraker bei einer Rückkehr in die Provinz Ninive nach derzeitiger Sicherheitslage im Allgemeinen keiner erheblichen individuellen Gefahr für Leib oder Leben nach § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG ausgesetzt sind.
- VGH Bayern, 09.08.2012 - 13a ZB 11.30360
Asylrecht Irak; Gruppenverfolgung von Yeziden
Der Kläger hat keinen Anspruch auf Prozesskostenhilfe, weil der Zulassungsantrag schon nach der bisherigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. z.B. rechtskräftiges Urteil vom 11.11.2011 Az. 13a B 11.30270 hinsichtlich Gefahrverdichtung nach § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG bei einem Yeziden aus der Provinz Mosul/Ninive) und auch nach Würdigung der hier dargelegten Gründe keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (§ 166 VwGO i.V.m. § 114 ZPO).Nicht zur Zulassung führt schließlich auch die Frage c. Nachdem eine Gruppenverfolgung nicht vorliegt, ist dem Kläger eine Rückkehr nach Scheichan möglich und zumutbar (siehe rechtskräftiges Urteil vom 11. November 2011 Az. 13a B 11.30270 zu § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG bezüglich des allgemein als gefährlicher eingestuften Sinjar-Gebiets).
- VGH Bayern, 02.03.2012 - 13a ZB 11.30361
Kein weiterer Klärungsbedarf für Annahme des Verwaltungsgerichts, es liege keine …
Der Kläger hat keinen Anspruch auf Prozesskostenhilfe, weil der Zulassungsantrag schon nach der bisherigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. z.B. rechtskräftiges Urteil vom 11.11.2011 Az. 13a B 11.30270 hinsichtlich Gefahrverdichtung nach § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG bei einem Yeziden aus der Provinz Mosul/Ninive) und auch nach Würdigung der hier dargelegten Gründe keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (§ 166 VwGO i.V.m. § 114 ZPO).Nicht zur Zulassung führt schließlich auch die Frage c. Nachdem eine Gruppenverfolgung nicht vorliegt, ist dem Kläger eine Rückkehr nach Scheichan möglich und zumutbar (siehe rechtskräftiges Urteil vom 11. November 2011 Az. 13a B 11.30270 zu § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG bezüglich des allgemein als gefährlicher eingestuften Sinjar-Gebiets).
- VGH Bayern, 27.02.2012 - 13a ZB 11.30340
Asylrecht Irak; Gruppenverfolgung von Yeziden
Der Kläger hat keinen Anspruch auf Prozesskostenhilfe, weil der Zulassungsantrag schon nach der bisherigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. z.B. rechtskräftiges Urteil vom 11.11.2011 Az. 13a B 11.30270 hinsichtlich Gefahrverdichtung nach § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG bei einem Yeziden aus der Provinz Mosul/Ninive) und auch nach Würdigung der hier dargelegten Gründe keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (§ 166 VwGO i.V.m. § 114 ZPO).Nicht zur Zulassung führt schließlich auch die Frage c. Nachdem eine Gruppenverfolgung nicht vorliegt, ist dem Kläger eine Rückkehr nach Alkosh möglich und zumutbar (siehe rechtskräftiges Urteil vom 11. November 2011 Az. 13a B 11.30270 zu § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG bezüglich des allgemein als gefährlicher eingestuften Sinjar-Gebiets).
- VGH Bayern, 27.02.2012 - 13a ZB 11.30338
Asylrecht Irak; Gruppenverfolgung von Yeziden
Der Kläger hat keinen Anspruch auf Prozesskostenhilfe, weil der Zulassungsantrag schon nach der bisherigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. z.B. rechtskräftiges Urteil vom 11.11.2011 Az. 13a B 11.30270 hinsichtlich Gefahrverdichtung nach § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG bei einem Yeziden aus der Provinz Mosul/Ninive) und auch nach Würdigung der hier dargelegten Gründe keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (§ 166 VwGO i.V.m. § 114 ZPO).Nicht zur Zulassung führt schließlich auch die Frage d. Nachdem eine Gruppenverfolgung nicht vorliegt, ist dem Kläger eine Rückkehr nach Alkosh möglich und zumutbar (siehe rechtskräftiges Urteil vom 11. November 2011 Az. 13a B 11.30270 zu § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG bezüglich des allgemein als gefährlicher eingestuften Sinjar-Gebiets).
- VGH Bayern, 21.08.2012 - 13a ZB 11.30473
Asylrecht Irak; Gruppenverfolgung von Yeziden
Der Kläger hat keinen Anspruch auf Prozesskostenhilfe, weil der Zulassungsantrag schon nach der bisherigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. z.B. rechtskräftiges Urteil vom 11.11.2011 Az. 13a B 11.30270 ) hinsichtlich Gefahrenverdichtung nach § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG bei einem Yeziden aus der Provinz Mosul/Ninive und auch nach Würdigung der hier dargelegten Gründe keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (§ 166 VwGO i.V.m. § 114 ZPO). - VGH Bayern, 11.09.2012 - 13a ZB 11.30494
Asylrecht Irak; Gruppenverfolgung von Yeziden
Die Kläger haben keinen Anspruch auf Prozesskostenhilfe, weil der Zulassungsantrag schon nach der bisherigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. z.B. rechtskräftiges Urteil vom 11.11.2011 Az. 13a B 11.30270 ) hinsichtlich Gefahrenverdichtung nach § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG bei einem Yeziden in der Provinz Mosul/Ninive und auch nach Würdigung der hier dargelegten Gründe keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (§ 166 VwGO i.V.m. § 114 ZPO). - VGH Bayern, 30.03.2012 - 20 ZB 12.30119
Irak; Jezidin; Sachaufklärungspflicht
Dies entspricht auch der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. nur Urteil 11.11.2011 Az.: 13a B 11.30270 - Juris, Beschluss vom 3.5.2011 Az.: 20 ZB 11.30118 - Juris). - VGH Bayern, 19.03.2012 - 20 ZB 12.30046
Irak; Jeziden
- VGH Bayern, 20.12.2013 - 13a ZB 13.30349
Asylrecht Irak; Gruppenverfolgung von Yeziden (Sinjar)
- VGH Bayern, 11.09.2012 - 13a ZB 11.30501
Asylrecht Irak; Gruppenverfolgung von Yeziden
- VGH Bayern, 30.08.2012 - 13a ZB 11.30502
Asylrecht Irak; Gruppenverfolgung von Yeziden
- VGH Bayern, 13.08.2012 - 13a ZB 11.30407
Asylrecht Irak; Gruppenverfolgung von Yeziden
- VGH Bayern, 13.08.2012 - 13a ZB 11.30406
Asylrecht Irak; Gruppenverfolgung von Yeziden
- VGH Bayern, 01.08.2012 - 13a ZB 11.30337
Asylrecht Irak; Gruppenverfolgung von Yeziden; Provinz Ninive/Distrikt Sinjar
- VG Ansbach, 11.04.2012 - AN 9 K 11.30382
Asyl Irak; keine Gruppenverfolgung der Yeziden
- VGH Bayern, 13.02.2012 - 13a ZB 11.30295
Asylrecht Irak
- VG Ansbach, 20.10.2017 - AN 2 K 16.31287
- VG Minden, 10.12.2013 - 1 K 1377/13